So arbeiten wir
Selbstständig, ohne Zuruf, innerhalb der Räum- und Streuzeiten
Der häufigste Schwachpunkt beim Winterdienst ist die Auslösung: Irgendjemand muss merken, dass Schnee liegt, und jemanden anrufen. Nachts, am Wochenende und im Urlaub funktioniert das selten zuverlässig. Genau diesen Schritt schalten wir ab.
Wir beobachten die Wetterlage eigenständig und entscheiden selbst, wann gefahren wird. Sie müssen nicht anrufen, nichts freigeben und niemanden erinnern. Weil die gesetzlichen Räum- und Streuzeiten früh beginnen, sind wir überwiegend nachts und in den frühen Morgenstunden unterwegs, damit die Flächen begehbar sind, bevor die ersten Mieter das Haus verlassen.
Keine Auslösung nötig
Sie rufen nicht an, wir fahren trotzdem. Die Entscheidung, ob geräumt oder gestreut wird, treffen wir anhand der Wetterlage selbst.
Nachts und früh morgens
Die örtlichen Räum- und Streuzeiten beginnen früh. Deshalb liegt unser Haupteinsatzfenster in der Nacht und in den frühen Morgenstunden.
Mehrmals täglich bei Dauerlage
Bei anhaltendem Schneefall oder überfrierender Nässe bleibt es nicht bei einer Runde. Dann kommen wir im Tagesverlauf erneut.
Leistungsumfang
Welche Flächen wir räumen und streuen
Welche Flächen zur Räum- und Streupflicht gehören, legen die Städte und Gemeinden in ihren Satzungen fest. Beim Ortstermin gehen wir die Flächen Ihres Objekts durch und halten schriftlich fest, was wir übernehmen, damit im Winter keine Zuständigkeitslücke entsteht.
Gehwege entlang des Grundstücks
Der Bereich, für den die Anliegerpflicht in der Regel gilt, geräumt in der ortsüblich geforderten Breite und abgestumpft.
Hauseingänge und Zuwegungen
Eingangsbereiche, Treppen und die Wege dorthin, dazu Zugänge zu Müllstandsflächen und Nebeneingängen.
Zufahrten, Stellplätze und Tiefgaragenrampen
Auf Wunsch auch befahrene Flächen. Gerade Rampen sind bei Glätte kritisch und werden häufig vergessen.
Streumittel und Nachschub
Wir bringen das Streumittel mit und halten den Vorrat am Objekt nach. Auf Flächen, auf denen die Kommune Streusalz einschränkt, arbeiten wir mit abstumpfenden Mitteln.
Verkehrssicherung
Warum Glätte das größte Haftungsrisiko am Objekt ist
Die Räum- und Streupflicht liegt bei der Kommune, wird aber in aller Regel per Satzung auf die Anlieger übertragen. Als Eigentümer oder Verwaltung tragen Sie damit die Verantwortung dafür, dass Gehwege und Zugänge in den festgelegten Zeiten begehbar sind. Stürzt jemand, ist die entscheidende Frage, ob rechtzeitig und ausreichend geräumt wurde.
Wenn Sie den Winterdienst beauftragen, geben Sie die Durchführung ab. Die Auswahl und Kontrolle des Dienstleisters bleibt Ihre Aufgabe. Genau deshalb ist es wichtig, dass Umfang, Flächen und Zeiten schriftlich festgehalten sind und nicht auf Zuruf improvisiert werden.
Unser selbstständiger Einsatz ohne Anruf ist dabei nicht nur bequem, sondern der eigentliche Punkt: Ein Winterdienst, der erst nach einer Meldung anrückt, ist bei nächtlichem Schneefall regelmäßig zu spät.
Dieser Abschnitt beschreibt unsere Arbeitsweise und ersetzt keine Rechtsberatung. Die konkreten Räum- und Streuzeiten regelt die Satzung Ihrer Stadt oder Gemeinde.
So läuft die Wintersaison ab
Der Winterdienst wird vor der Saison vereinbart, nicht beim ersten Schnee. Danach läuft er ohne weiteres Zutun.
1
Flächen festlegen, vor der Saison
Wir gehen das Objekt ab und halten fest, welche Gehwege, Eingänge, Zufahrten und Stellplätze zum Umfang gehören. Sie erhalten ein Angebot für die Saison mit klar benannten Flächen.
2
Wir beobachten das Wetter, nicht Sie
Ab Saisonstart übernehmen wir die Beobachtung der Wetterlage. Es braucht keine Meldung und keine Freigabe von Ihnen, damit wir ausrücken.
3
Räumen und streuen, notfalls mehrfach
Wir fahren innerhalb der örtlichen Räum- und Streuzeiten, überwiegend nachts und früh morgens. Hält der Schneefall an oder friert es über, kommen wir im Tagesverlauf erneut.
Winterdienst als Teil der ganzjährigen Betreuung
Der Winterdienst betrifft dieselben Flächen, die im Sommer gepflegt werden. Wenn beides über einen Anbieter läuft, kennt derjenige das Objekt bereits: wo die Gefällestrecke liegt, wo sich Wasser sammelt und welche Ecke bei Ostwind zufriert.
Hausmeisterservice
Objektkontrollen alle 14 Tage, Kleinreparaturen und ein fester Ansprechpartner für das ganze Objekt.
Gartenpflege
Rasen, Beete und Grünflächen in der Saison, Laubbeseitigung im Herbst vor dem ersten Frost.
Heckenschnitt
Rückschnitt, damit Hecken die Gehwege nicht einengen, die im Winter geräumt werden müssen.
FAQ: Häufige Fragen zum Winterdienst
Was Hausverwaltungen, Eigentümergemeinschaften und Gewerbekunden vor der Wintersaison am häufigsten wissen wollen.
Muss ich anrufen, wenn Schnee liegt?
Wann sind Sie unterwegs?
Was passiert bei anhaltendem Schneefall?
Welche Flächen werden geräumt?
Bringen Sie das Streumittel mit?
Übernehmen Sie damit auch meine Haftung?
Kann ich den Winterdienst einzeln buchen?
Wann sollte ich anfragen?
Winterdienst für die kommende Saison sichern
Nennen Sie uns Standort und Objektart, dann sehen wir uns die Flächen an und erstellen ein Angebot für die Saison mit klar benannten Räum- und Streuflächen.
Anfragen beantworten wir montags bis freitags von 08:00 bis 17:00 Uhr, in der Regel noch am selben Werktag. Im Einsatz sind wir dagegen dann, wenn es das Wetter verlangt.
Leistungen
Rechtliches
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